BRANDAKTUELL


26.11.2024


Einladung zum Stammtisch am 26. November 2024

mit angeschlossener Vorstandssitzung

mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsschafträten

von Gniebel und Rübgarten

Liebe Mitglieder unserer Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e. V.,


wir haben die Ortsvorsteherinnen und Ortschaftsräte aus Gniebel und Rübgarten zu einer Vorstandssitzung mit angeschlossenem Stammtisch eingeladen. Damit wollen wir dem Vorstand und allen unseren Mitgliedern eine Gelegenheit bieten, die neuen Ortschaftsräte kennen zu lernen.


Darüber hinaus möchten wir mit den örtlichen Mandatsträgerinnen und -trägern unsere Anliegen besprechen und über Aktuelles, wie das kommende Wahljahr mit seinen Möglichkeiten, ins Gespräch kommen.

 

Die Veranstaltung findet statt


am 26. November

ab 19.30 Uhr

ins Sportheim Waldeck

am Sportplatz Rübgarten in der Wildenaustraße 70

 

Die Wirtsleute bitten um die Nennung einer Teilnahmezahl, damit sie sich darauf einstellen können. Man kann dort auch zu Abend essen. Antworten Sie mir bitte kurz, wenn Sie dabei sein möchten.

 

Unsere Jahreshauptversammlung findet am 24. Januar 2025 statt. Bitte notieren Sie sich den Termin in Ihrem Kalender. Nähere Informationen erhalten Sie im Dezember. 

 

Jetzt freuen wir uns auf eine lebendige, informative Veranstaltung mit einem offenen Austausch.

 

Ganz herzliche Grüße im Namen des Vorstandes

 

Martin Griesinger


Oberweiler 29

72124 Pliezhausen

0177-9593009

www.lärmschutzjetzt.de


Fehlerhafte Lärmkarten für Rübgarten und Gniebel

Die Mail der LUBW vom 17.10.2024 beantwortet unsere Fragen unzureichend.

Wir haben deshalb nachgefragt.

14.11.2024


Unsere Mail an die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg


Von: Richard Stasch <ric.stasch@gmail.com> 
Gesendet: Donnerstag, 14. November 2024 15:29
An: Bürgerreferent (LUBW) <frage@lubw.bwl.de>
Betreff: Re: EXTERN: Frage zur Lärmkartierung 2022


Sehr geehrte Frau Edelmann,


vielen Dank für Ihre detaillierte und aufschlussreiche Antwort vom 17. Oktober auf unsere Anfrage bezüglich der, in der Lärmkartierung 2022 angegebenen Verkehrsmenge von 36 128 Kfz/24k am Messpunkt bei Gniebel.


Wir können nachvollziehen, dass im Verkehrsmonitoring der Bundesstraßen (veröffentlicht von der Mobilitätszentrale des Landes) von 2022 an der Zählstelle Nr. 82724 die Angabe der Zählstellennummer (TKZST) fehlt. Aus diesem Grund wurde die Kennzahl der Zählstelle Nr. 82724 mit der Zählstellennummer 7420 1116 bei Kirchentellinsfurt eingesetzt.


Sie räumen ein, dass die Ausdehnung des Gültigkeitsbereichs der Zählstellennummer 7420 1116 bei Kirchentellinsfurt bis zur Anschlussstelle Walddorfhäslach nicht beabsichtigt war und in der Zwischenzeit korrigiert wurde. Dazu unsere Fragen:

:

Wie sieht diese Korrektur konkret aus?

Ist die Korrektur dokumentiert und veröffentlicht?

Wenn ja, in welchen Dokumenten Quellen ist die Korrektur einsehbar?


In Ihrer aktuellen Lärmkarte 2022 jedenfalls steht noch die Zahl 36128. Hierzu bitten wir Sie nochmals um Stellungnahme.


Zudem erlauben wir uns noch folgende Hinweise:


1.) Der Zählstelle Nr. 82724 ist in allen veröffentlichten Berichten des Verkehrsmonitoring vor 2019 und auch für die nachfolgenden Jahre 2021

     und 2022 die Zählstellennummer 7421 1116 zugeordnet.

     Warum soll das dann nicht auch für das Jahr 2019 gelten? 


2.)  Im Verkehrsmonitoring von 2021 wird an der Zählstelle Nr. 82724 mit der Zählstellennummer 7421 1116 neben dem DTV 2021 auch der DTV

     2019 mit 50946 Kfz/24h aufgelistet. Das zeigt doch ganz klar, dass im Bericht von 2019 lediglich die Zuordnung der Zählstellennumer 7421 1116

     zur Zählstelle 82724 fehlt.

3.) Ihr Hinweis darauf, dass eine Neuberechnung der Lärmkartierung 2022 mit den aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2022 mit 39688 Kfz/24h keine

     signifikante Änderung bringen würde, sondern möglicherweise die Berücksichtigung des lärmmindernden Belags auf der einen Fahrtrichtung

     sogar eine geringere Belastung ergeben würde ist in zweierlei Hinsicht nicht schlüssig. Zum einen wurden für die Aufstellung der Lärmkartierung

     2022 ganz bewusst coronabedingt die Verkehrszahlen des Jahres 2019 und nicht die des Jahres 2022 angesetzt und zum anderen wurde der

     lärmmindernde Belag erst im Jahr 2023 eingebaut. 
 
Wir möchten Sie bitten, unsere Einwände nochmals mit der Fachabteilung zu diskutieren und uns zu informieren. 


Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Vorstand der Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V.

Richard Stasch, Schriftführer

www.lärmschutzjetzt.de

 

Email: ric.stasch@gmail.com

Erlacher Weg 4/1

72124 Pliezhausen 



17.10.2024


Antwort der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg


Von: Bürgerreferent (LUBW) <frage@lubw.bwl.de>
Date: Do., 17. Okt. 2024 um 10:29 Uhr
Subject: WG: EXTERN: Frage zur Lärmkartierung 2022
To:
ric.stasch@gmail.com <ric.stasch@gmail.com>


Sehr geehrter Herr Stasch,

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Lärmkartierung der B 27 in Pliezhausen.

 

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg kartiert auf Basis von Daten, die wir von den zuständigen Fachbehörden stammen. Daher bitten wir Sie in der Regel sich direkt an diese zu wenden. Das ist bei Verkehrsmengen an die Mobilitätszentrale des Landes: mobidata-bw@nvbw.de.

 

Da uns der konkrete Fall bekannt ist, kann die Fachabteilung folgende Hinweise liefern:

Der Lärmkartierung 2022 liegen Daten des Verkehrsmonitorings 2019 zugrunde, wie Sie richtig feststellen. Unter Zählstelle 82724 mit DTV 50.946 Kfz/24h steht keine Zählstellennummer TKZST, wie Sie in der Zeile unterhalb der von Ihnen eingekreisten und gelb eingefärbten Zahl durch einen Strich “-„ erkennen können. Das bedeutet, dass die tabellierten Zähldaten keinem Gültigkeitsbereich zugeordnet wurden. Der Gültigkeitsbereich ist der Straßenbereich, auf dem die Zählung gilt. Die Zählstelle 7420 1116 mit DTV 36.128 Kfz/24h hatte stattdessen einen Gültigkeitsbereich von Kirchentellinsfurt bis AS Walddorfhäslach, sodass in der Lärmkartierung 2022 mit der Verkehrsmenge von DTV 36.128 Kfz/24h in diesem Bereich kartiert wurde. Dies war so von den datenführenden Stellen nicht beabsichtigt und wurde inzwischen korrigiert.


Die LUBW und ihre Auftragnehmer prüfen die Fachdaten für die 5.300 km lärmkartierte Straßen sehr umfassend. Wir beteiligen die Kommunen im Vorfeld der Kartierung, was zu vielen Rückmeldungen führt. Die gesetzliche Aufgabenstellung ist jedoch eine landesweite Kartierung mit strategischer Ausrichtung auf Basis einer EU-Richtlinie zu erstellen, kein detailliertes Gemeindemodell. Dabei sind punktuelle Fehler nicht auszuschließen, auch wenn sie im konkreten Einzelfall ärgerlich sind. Die Daten stellen wir Kommunen und Ihren Bürgern als digitale Webkarte und als Geodaten für die Lärmaktionsplanung mit sehr vielen Metadaten bereit. Die Kommunen können, wenn sie es für notwendig erachten, daraus selbstständig oder mit Planungsbüros eigene Lärmkarten und Maßnahmen ableiten.

 

Der von Ihnen betrachtete Abschnitt der B 27 (TKZST 74211116) wurde nach aktuellen Zahlen von 2022 mit DTV 39.688 Kfz/24h befahren (vgl. https://www.mobidata-bw.de/dataset/endergebnisse_strassenverkehrszaehlung), was auf einer Zählung aus diesem Jahr basiert. Das ist eine deutliche Abnahme gegenüber 50.946 Kfz/24h von 2019, die aus einer Hochrechnung der Zählung in 2015 stammen. Die kartierte Verkehrsmenge liegt leicht unter der Zählung von 2022 bei DTV 36.128 Kfz/24h, eine Abweichung von unter 10 % bzw. unter 0,5 dB. Die Umgebungslärmkartierung 2022 berücksichtigt den neuen lärmarmem Belag auf der B 27 noch nicht. Zur hohen Wirksamkeit von lärmarmen Belägen empfehlen wir Ihnen beispielsweise diese Veröffentlichung des Umweltbundesamtes. Eine Richtigstellung einer Verkehrsmenge von 2019 alleine macht aus unserer Sicht wenig Sinn. Betrachtet man beide Einflüsse zusammen, so über- statt unterschätzt die veröffentlichte Lärmkarte die Belastung. Wenn wir die Kartierung korrigieren, muss Ihre Kommune die Lärmaktionsplanung auf dieser neuen Basis wiederholen, was bei abnehmender Lärmbelastung schwer zu vermitteln ist. Daher sehen wir von einer Korrektur zum gegebenen Zeitpunkt ab und verweisen auf die Lärmaktionsplanung Ihrer Kommune und die nächste Umgebungslärmkartierung 2027.

 

Mit freundlichen Grüßen

Clarissa Edelmann
Bürgerreferentin
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
E-Mail:
frage@lubw.bwl.de
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de


15.10.2024


Unsere Mail an die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

 

Von: Richard Stasch <ric.stasch@gmail.com
Gesendet: Dienstag, 15. Oktober 2024 17:14
An: Bürgerreferent (LUBW) <
frage@lubw.bwl.de>
Betreff: EXTERN: Frage zur Lärmkartierung 2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V. aus Pliezhausen setzt sich für den Schutz vor Lärm aus dem Verkehr auf der B27 entlang der Teilorte Rübgarten und Gniebel ein.



In diesem Zusammenhang haben wir uns mit den Lärmkartierungen, die durch das LUBW erstellt werden, beschäftigt. Dabei ist uns eine Ungereimtheit in der aktuellen Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 für den Messpunkt Gniebel aufgefallen:
In der aktuellen Lärmkartierung 2022 wird für den Messpunkt Gniebel an der B27 eine Verkehrsmenge (DTV) von 36128 KFZ/24h angegeben:

In der Lärmkartierung von 2017 waren es dagegen noch 49158/24h:

Da wir es für völlig ausgeschlossen halten, dass der Verkehr abgenommen haben soll und wir daher erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der veröffentlichten Lärmkartierung haben, hatten wir Sie im November 2023 um Stellungnahme gebeten. In Ihrer Stellungnahme gaben Sie an, dass die Verkehrszahlen, die den Lärmkarten zugrunde liegen, von der SVZ (Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg) stammen und vom LUBW nur weiterverarbeitet werden.


Sie haben uns auch auf die Mitwirkung der Gemeinde Pliezhausen im Zuge der kommunalen Beteiligung hingewiesen. Mit der Gemeindeverwaltung stehen wir diesbezüglich in Kontakt.


Wir haben in der Zwischenzeit weiterrecherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

In den Erläuterungen zur Lärmkartierung (Belastungsstatistik) wird angegeben, dass für die Lärmkartierung 2022 coronabedingt die Verkehrszahlen des Jahres 2019 verwendet wurden.



Die Verkehrszahlen der SVZ werden von der MobiData-BW im Internet veröffentlicht. Darin finden sich für das Jahr 2019 an der Zählstelle 82724 (B27 bei Gniebel) die Zahl von 50946 KFZ/24h

Die, in der Lärmkartierung 2022 am Messpunkt Gniebel ausgewiesene Zahl von 36128 findet man dagegen an einer anderen Zählstelle: 82697 B27 bei Kfurt.

Im jährlich veröffentlichten Verkehrsmonitoring der SVZ ist durchaus die korrekte Zahl für die Zählstelle Gniebel veröffentlicht. Der Lärmkartierung liegen für den Messpunkt Gniebel falsche (deutlich zu kleine) Verkehrsmengen einer anderen, nicht vergleichbaren Zählstelle zugrunde!


Wir können Ihrer Argumentation, dass das LUBW „nur“, vom SVZ übermittelte Zahlen weiterverarbeitet hat, nicht folgen. Die Zahlen sind für jedermann nachvollziehbar veröffentlicht.


Wir bitten sie daher nochmals um Stellungnahme.



Da wir davon ausgehen, dass die zugrunde liegende Zahl von 36128 KFZ/24h zu einer deutlichen Unterschätzung der, in der Lärmkartierung ausgewiesenen Lärmbelastung führt und wir weiter davon ausgehen, dass die Lärmkartierung Grundlage für die Entscheidungen von politischen Mandatsträgern, wie auch des zuständigen Regierungspräsidiums bezüglich der Planung von Lärmsanierungen ist, bitten wir Sie um die Richtigstellung der fehlerhaften, aktuellen Lärmkarte von 2019 für den Messpunkt Gniebel. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Vorstand der Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V.

Richard Stasch, Schriftführer

www.lärmschutzjetzt.de

 

Email: ric.stasch@gmail.com

Erlacher Weg 4/1

72124 Pliezhausen   

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