Lärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Hauptursachen sind Kraftfahrzeuge, Eisenbahnen, Flugzeuge, aber auch Industrie- und Gewerbeanlagen. Hohe Lärmbelastungen verursachen nicht nur Störungen und Belästigungen, sie können auch zu relevanten Gesundheitsrisiken vor allem für das Herz-Kreislauf-System führen. In Deutschland blieb der Verkehrslärm trotz besserer Lärmschutzvorschriften in den letzten Jahren auf hohem Niveau. Hauptgrund ist das anhaltende Verkehrswachstum. Eine wichtige Rolle spielt auch der Freizeit- und Nachbarschaftslärm.
Ziele und Strategien des Lärmschutzes
Lärm ist ein gesellschaftlich relevantes Problem. Die Lärmbelastung der Bevölkerung muss reduziert werden. Insbesondere für den Schutz gegen Verkehrslärm sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Grundsätzlich sollte die Lärmbekämpfung vor allem an der Geräuschquelle ansetzen, dies ist die effizienteste und nachhaltigste Strategie. Maßstab dafür muss der Stand der Technik zur Emissionsbegrenzung sein. Entsprechend sind Geräuschgrenzwerte für Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeuge festzusetzen und fortzuschreiben. Große Bedeutung hat zudem eine möglichst lärmarme Abwicklung des Verkehrs. Auch bei Geräten und Maschinen, die im Wohnumfeld relevante Lärmbelastungen hervorrufen können, muss die Lärmminderungstechnik fortentwickelt und in der Praxis umgesetzt werden. Wo Emissionsgrenzwerte zur Bewältigung des Lärmproblems nicht ausreichen oder nicht greifen, muss die Lärmbekämpfung auf zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Geräuschimmissionen abstellen.
Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm
Für Straßenverkehrslärm ist das Bundesverkehrsministerium federführend. Das Bundesumweltministerium setzt sich im Ressortkreis mit Nachdruck dafür ein, auf EU-Ebene und international die Geräuschgrenzwerte für Kraftfahrzeuge, Krafträder und Reifen entsprechend dem fortschreitenden Stand der Technik weiter zu senken. Zudem müssen leisere Fahrbahnbeläge entwickelt und eingesetzt werden. Dem Lärmschutz dienen auch Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs und zur Verlagerung auf weniger umweltbelastende Verkehrsträger. Mit dem Sanierungsprogramm an bestehenden Bundesfernstraßen sind in den vergangenen Jahren Belastungsschwerpunkte abgebaut worden. Beim
Neu- und Ausbau von Straßen gilt die auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beruhende Verkehrslärmschutzverordnung. Danach sind anspruchsvolle Schallschutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Nachteilen und Belästigungen durchzuführen.
von der Hompage des BMU Bundes Ministerium für Umwelt und Naturschutz Stand 2019
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